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Brandschutz und Holz


Werkstoffe
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Stichworte
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An den Brandschutz werden vor allem in öffentlichen Gebäuden oder beim Fahrzeugbau hohe Anforderungen gestellt. Es gibt zunehmend mehr Holzwerkstoffe, die dem gerecht werden.

Bei zement- oder gipsgebundenen Holzspanplatten wird die gewünschte Eigenschaft durch das nicht brennbare mineralische Bindemittel hergestellt. Sperrholz und Spanplatten, die zum überwiegenden Teil aus Holz bestehen, werden mit geeigneten Zusätzen (z.B. spezielle Salze) schwer entflammbar gemacht.

Vor allem im Schiffs- und Fahrzeugbau werden geeignete Holzwerkstoffe wegen ihrem geringeren Gewicht Metall vorgezogen. Häufig wird die einfachere Verarbeitung und Oberflächenbearbeitung als Vorteil der Holzwerkstoffe genannt.

Die Klassifizierung der Brandschutzeigenschaften von Werkstoffen im Bauwesen wurde in Deutschland bisher durch die DIN 4102 geregelt (in Österreich ÖNorm 3800). Im Zuge der europaweiten Harmonisierung wird dafür zukünftig die DIN EN 13501-1 (Brandverhalten) bzw. die DIN EN 13501-2 (Feuerwiderstand) gelten.

Bei der Klassifizierung wird zwischen der Brennbarkeit und dem Feuerwiderstand unterschieden. Werkstoffe werden je nach ihrer Brennbarkeit einer Brandschutzklasse zugeordnet: nach DIN 4102 Klasse A (A1/A2) für nicht brennbare Werkstoffe bzw. Klasse B für brennbare Werkstoffe (B1/B2/B3).

Der Feuerwiderstand (z.B. F30/F60/F90 für Wände, Decken) wird durch Brandversuche an Bauteilen (z. B. Türen, Fenster, Wände) ermittelt.

 
 
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